Sehr geehrter Gast,
bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) aufmerksam zu lesen.
Bei Buchung werden diese AGB automatisch Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Deindlhof geschlossenen Gastaufnahmevertrages. Ein Widerspruchsrecht wird nicht eingeräumt.
Unterkunftsvermietung/-Reservierung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB)
und ist verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel - und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.
Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen
1. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Internetbuchung, e -mail) erfolgen.
3. Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
4. Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
5. Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
6. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen (gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist).
1. Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten.
2. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu
bezahlen.
7. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung
oder des Ferienhauses dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen.
Rücktritt/Stornierung
8. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
9. Der Gast haftet, wenn er die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise – auch bei Krankheit, Todesfällen, Autopannen usw.). Der Gast bleibt rechtlich verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (537 BGB). Es handelt sich dabei um einen Erfüllungsanspruch.
10. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ muss sich bei einer Stornierung durch den Gast im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss der Gastgeber von der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen abziehen. Ebenso müssen bei einer Stornierung die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes gegenüber dem Gast abgezogen werden (Einsparung bei Übernachtung in einer Ferienwohnung/Appartement: 10 % des vereinbarten Preises). Demnach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers bei Vertragsrücktritt durch den Gast: 90 % des vereinbarten Preises bei Unterkünften ohne Verpflegung. Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher s ind.
11. Bei einem Vertragsrücktritt durch den Gast sind auch bei anderweitiger Belegung Stornogebühren von 50 € zu bezahlen.
Berechnungsbeispiele:
1. Fall: Vermietung an andere Gäste im gesamten Zeitraum
Berechnung: 50 € Stornogebühr, es entstehen keine weiteren Ausfallkosten (siehe Nr. 11).
2. Fall: nur teilweise Vermietung an andere Gäste
Berechnung:50 € Stornogebühr + Ausfallkosten für die nicht vermietete Zeit. Ausfallkosten = Preis pro Übernachtung abzüglich 10 %.
3. Fall: keine weitere Vermietung im gesamten Zeitraum
Berechnung: vereinbarter Mietpreis lt. Reservierungsbestätigung abzüglich 10 %.
12. Stornierungen aufgrund „höherer Gewalt“ (z. B. behördlich angeordnetes Vermietungsverbot im gebuchten Reisezeitraum, ...) erfolgen kostenlos.
13. Bezahlung: Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, abzüglich einer geleisteten Anzahlung, ist am Anreisetag des Gastes in bar fällig oder 1-3 Tage vor Anreise per Überweisung. Zusatzleistungen und Nebenkosten sind am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber in bar oder Sofortüberweisung zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.
14. Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Vergütung innerhalb von 8 Tagen zu fordern, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung stellen.
15. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.
16. Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.
17. Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
18. An- und Abreise: Die Unterkunft kann vom Gast frühestens um 15.00 Uhr bezogen werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Anreise erst ab 17.00 Uhr möglich!
19. Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 21Uhr bezogen haben. Es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten
Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
20. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart
worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen: Jede angefangene Stunde nach 10 Uhr wird mit 40,- € in Rechnung gestellt.
21. Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage gestattet.
22. Rauchen: Der Deindlhof ist ein Nichtraucher-Haus! Das Rauchen ist im Gebäude untersagt! Am Balkon und im Freien ist das Rauchen geduldet. Das Konsumieren von Cannabis ist auf dem kompletten Deindlhof-Gebäude und Hof nicht gestattet!
23. Mängel/Beschädigungen: Der Gast hat die Unterkunft und Außenanlagen nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Der Gast ist haftbar für unbeabsichtigte oder beabsichtigte Beschädigungen durch den Gast selbst oder durch dessen Familienangehörige am gesamten Objekt (feste Gebäudebestandteile oder Inventar der Ferienwohnungen und des gesamten Hofes, z.B. Wohnhaus, Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garagen, Freizeiteinrichtungen, Spielgeräte ...).
24. Der Gast ist verpflichtet, durch ihn verursachte Beschädigungen unverzüglich zu melden, Ersatz zu leisten (Neuwert!) oder Reparaturen zu bezahlen.
25. Für nicht angezeigte Beschädigungen durch den Gast, die nach Abreise des Gastes festgestellt werden, bleibt ein Nachforderungsrecht zur Begleichung des Schadens für den Gastgeber auch nach Abreise des Gastes bestehen. Der Schaden ist Mittels Fotomaterials zu dokumentieren. Eine Wohnungsabnahme/-kontrolle bei Abreise ist für den Gastgeber nicht verpflichtend.
26. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kundigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mangelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.
27. Haftung: Der Aufenthalt auf dem gesamten Hofgelände (Stallungen, Scheune, Wohnhaus, Maschinen, Geräte, ...), die Benutzung der Spielgeräte, Spielfuhrpark u. Spielplatzes, Spielzimmer, Wellness-Raum und der Kontakt zu den Tieren erfolgt auf eigene Gefahr. Den Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und haften für Ihre Kinder.
28. Der Gast verpflichtet sich die Sicherheitshinweise von Trampolin, Spielplatz und Spielsachen unter Punkt: 47, 48, und 49 zu lesen und erklärt sich mit diesen Nutzungs- und Haftungs-Bedingungen einverstanden.
29. Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.
30. Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.
31. Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
32. Besuch: Besuch von anderen Personen, die nicht Gäste vom Deindlhof sind, ist vorab beim Vermieter anzumelden. Besucher unserer Gäste sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Besucher, die die Nachtruhe oder den Betrieb stören, können des Hauses verwiesen werden. Für nicht angemeldete Übernachtungen wird eine Zusatzgebühr erhoben. Für den Besuch gelten die AGB.
34. Datenschutzgrundverordnung: Wir (Deindlhof, Rita und Balthasar Kogler, Hauptstraße 26, 83131 Nußdorf am Inn) erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, für die gesetzliche Meldepflicht über die Gemeinde Nussdorf (§§ 17, 29 und 30 Bundesmeldegesetz (BMG) ; Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG) , sowie zur Direktwerbung.
35. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind (Meldegesetz).
36. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung (Weihnachtsgrüße, Geburtstagsglückwünsche) jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
37. Ihre Einwilligung zur Speicherung Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdaten) zum Zweck der Information und zur Kontaktaufnahme können Sie freiwillig und jederzeit widerruflich im Reservierungsformular abgeben.
38. Ein Widerruf ist per E-Mail zu richten an: rita.kogler@t-online.de oder postalisch an: Deindlhof – Fam. Rita und Balthasar Kogler, Hauptstraße 26, 83131 Nußdorf am Inn.
39. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen.
40. Infektionskrankheiten – Schutz - Maßnahmen: Gäste dürfen nur anreisen, wenn sie frei von Infektionskrankheiten sind ( v. a. Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, infektiöser Hautausschlag, Durchfall usw.)
41. Entwickeln sich während des Aufenthalts infektiöse Krankheitssymptome, muss sich unverzüglich inIsolation begeben werden. Ein Betreten der Gemeinschaftsräume ist untersagt.
42. Bei Infektionskrankheiten sind soziale Kontakte am Hof zu vermeiden und Abstandsregeln einzuhalten: mind. 1,5 m Abstand in allen Gemeinschafts-Außen-Bereichen.
43. In Gemeinschaftsbereichen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind weitläufige Außenbereiche. Aber bitte trotzdem genügend Abstand halten.
44. Vor dem Betreten der Ferienanlage benützen Sie bitte das Händedesinfektionsmittel am Eingangsbereich
45. Regelmäßige Handhygiene (waschen, desinfizieren) und Hustenetikette sind zu gewährleisten.
46. Vor der Bedienung im Selbstbedienungsbereich müssen die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel
gereinigt werden.
47. Werden diese notwendigen Schutz- u. Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten, wird von der Möglichkeit der
vorzeitigen Vertragsbeendigung konsequent Gebrauch gemacht und der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
48. Trampolin: Die Benutzung des Trampolins geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufsteller ist nur für den ordnungsgemäßen Zustand des Trampolins verantwortlich und übernimmt nicht die Aufsicht.
Machen Sie bitte die Kinder oder die Personen, die das Trampolin benutzen wollen, mit den folgenden Sicherheitsmaßnahmen vertraut:
Sprünge abbrechen
Informationen für Aufsichtspersonen:
Machen Sie sich mit diesen Sicherheitshinweisen vertraut. Achten Sie auf strikte Einhaltung dieser Hinweise und weisen Sie unerfahrene Springer in diese ein.
1. Technischer Zustand des Trampolins: Vergewissern Sie sich, dass das Trampolin sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Stellen Sie das Trampolin nur auf einen geeigneten, festen, nicht rutschigen Untergrund auf.
2. Beaufsichtigung der Springer: Alle neuen Springer müssen beaufsichtigt werden, egal wie alt und/oder erfahren sie sind. Machen Sie sich mit den Grundsprüngen vertraut, um Verletzungen vorzubeugen und zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass die Springer die Grundsprünge lernen, bevor sie mit fortgeschrittenen Sprüngen beginnen.
3. Verschmutzung: Das Trampolin darf nicht benutzt werden, wenn es nass, dreckig oder beschädigt ist.
4. Keine spitzen Gegenstände: Entfernen Sie alle Gegenstände vom Trampolin, welche die Sicherheit beim Springen gefährden.
5. Schutz vor Fremdnutzung: Wenn Sie für einen Springer die Aufsicht nicht übernehmen wollen/können, weisen Sie denjenigen bzw. die Eltern darauf hin. Übernimmt niemand die Aufsicht, darf auf dem Trampolin nicht gesprungen werden und der Springer hat das Trampolin zu verlassen.
49. Kostenlose Benutzung bereitgestellter Fahrräder, Kettcars, Tretfahrzeuge
Die bereitgestellten Fahrräder stehen kostenlos für kurze Strecken, die anderen Tret-Fahrzeuge für die Benutzung im Hofraum zur Verfügung und sind mit Sorgfalt zu behandeln.
• Die Benutzung erfolgt nur auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist nur für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und übernimmt keine Haftung bei Verletzungen, Sturz oder sonstigen Unfällen.
• Der Vermieter übernimmt keine Aufsicht oder Schadensansprüche Ihrerseits.
• Vergewissern Sie sich vor Benutzung, dass sich das Fahrrad/Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
• Mängel oder Schäden an den Fahrzeugen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und schließen eine Benutzung aus.
• Machen Sie bitte die Kinder oder die Personen, die die Fahrzeuge benutzen wollen, mit den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen vertraut, wie z.B. Fahrradhelm, Geschwindigkeit, Verkehr/Hindernisse, keine engen Kurven fahren, kein Schleuder- Bremsmanöver, kein unkontrolliertes Bergabrollen, Gefahren von Kies-/Schotterwegen, pro Sattel/Sitz/Fahrzeug nur eine Person, ...
50. Mitbenutzung Spielplatz, Spielzimmer, Außenanlagen
• Ein Teil der bereitgestellten Spielgeräte/Spielsachen sind selbst gebaut und wurden keiner TÜV -Prüfung unterzogen.
Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln.
• Die Benutzung erfolgt nur auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist nur für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und übernimmt keine Haftung bei Verletzungen, Sturz oder sonstigen Unfällen. Der Vermieter übernimmt keine Aufsicht oder Schadensansprüche Ihrerseits.
• Vergewissern Sie sich vor Benutzung, dass sich die Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Mängel oder Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und schließen eine Benutzung aus.
• Machen Sie bitte die Kinder oder die Personen, die die Spielgeräte/Spielsachen benutzen wollen, mit den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen vertraut, wie z.B. altersgerechte Benutzung, passende Gewichtsbelastung, Abstand zu bewegten Spielgeräten, ...
51. Der Gast hat die Sicherheitshinweise unter Punkt 48, 49 und 50. gelesen, verstanden und ist mit den Nutzungs- und Haftungsbedingungen einverstanden. Diese Hinweise können jederzeit im Eingangsbereich der Fewo- Unterkunft nachgelesen werden.
Spielplatzordnung:
52. Spielplatz, Spielgeräte und Kinder-Fahrzeuge dürfen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 20 Uhr benutzt werden
53. Auf dem Spielplatz dürfen ab 20 Uhr keine Gegenstände oder Kleidungsstücke liegen bleiben. Wird der Rasenmäher wegen liegengebliebenen Utensilien defekt, muss die Reparatur übernommen werden.
Schlussbestimmungen:
54. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
55. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
56. Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.
Kontakt: Deindlhof
Rita und Balthasar Kogler
Hauptstraße 26
83131 ‚Nußdorf am Inn
Tel.: 08034 – 2217
Fax: 08034 – 708648
Mail: rita.kogler@t-online.de